"Haupt- und Abgasuntersuchung für Ihr Fahrzeug ( §29 )"
Die wiederkehrende Haupt- und Abgasuntersuchung (Abk.: HU, §29, AU) soll die Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit von Kraftfahrzeugen sicherstellen. Hierzu muss das Fahrzeug in regelmäßigen zeitlichen Abständen ( meist alle 2 Jahre ) vorgeführt werden. Gemäß der "HU-Richtlinie" von 2012 (§29 StVZO, Anlage VIII und VIIIa) müssen Sie bei Überschreitung des HU-Termins um mehr als 2 Monate eine erhöhte Prüfgebühr bezahlen. Damit Sie keine unnötigen Kosten oder Aufwand haben, nutzen Sie unseren HU/AU - Service:
Sie vereinbaren telefonisch oder per e-mail
einen Termin mit uns, bringen Ihr Fahrzeug, wir übernehmen die Vorbereitung und Abwicklung.
Und nach Absprache holen Sie dann Ihr Fahrzeug wieder ab.
- Anerkannter Prüfstützpunkt, Dienstag und Donnerstag bei uns im Haus
- Auf Kundenwunsch HU-Vorabcheck für HU/AU ( §29 ) möglich
- Schauen Sie sich mit uns Ihr Fahrzeug an
- Wir zeigen Ihnen die evtl. notwendigen und
erforderlichen Reparaturen für den §29